Piloten
Dr. med. univ. Andreas Föger und Dr.med. univ. Stefan Schachner verfügen über die Befähigung zur Durchführung der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung für die Klasse 2 (Privatpiloten), CC (Cabin Crew) und LAPL (Light Aircraft Pilot Licence).
Wir führen alle fliegerärztlichen Untersuchungen vor Ort durch - mit Ausnahme der Erstuntersuchung der Klasse 1:
- Tauglichkeitsklasse 2: Erstausstellung, Verlängerung und Erneuerung
- LAPL: Erstausstellung, Verlängerung und Erneuerung
- CC: Erstausstellung, Verlängerung und Erneuerung
- Tauglichkeitsklasse 1: Verlängerung und Erneuerung (in Kürze)
Für einen reibungslosen Ablauf der fliegerärztlichen Untersuchungen bitten wir Sie, folgende Unterlagen zur Untersuchung mitzubringen:
- Altes Medical (Original)
- Pilotenlizenz (falls vorhanden)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Relevante aktuelle Befunde (Internist, Augenarzt, etc.
- als Brillenträger den Brillenschein von Augenarzt oder Optiker
Bitte beachten Sie das 45-Tage-Intervall!
Welche Lizenzen für welches Medical?
- Tauglichkeitsklasse 1
- Flugzeugführer (ATPL, CPL)
- Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
- Luftschiffführer
- Flugingenieure
- Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder
- Tauglichkeitsklasse 2
- Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)
- Führer von Hubschraubern (PPLH)
- Führer von Segelflugzeugen (SPL)
- Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)
- Light Aircraft Pilot Licence "LAPL"
- LAPL (A) (Aeroplane)
- LAPL (H) (Hubschrauber)
- LAPL (S) (Segelflugzeug)
- LAPL (B) (Ballon)
- Luftsportgeräteführer (aerodynamisch gesteuerten UL (Dreiachs) Flugzeugen über 120 Kg)
- Tandem-Fallschirmspringer / Tandem- Paraglider u.a.
- Flugbegleiterbescheinigung
- CabinCrew
Wann sollten Sie uns auch während laufender Fliegertauglichkeit kontaktieren:
- Wenn bedeutsame Verletzungen oder Gesundheitsstörungen aufgetreten sind
- Wenn Sie neue Arzneimittel regelmässig einnehmen
- Eine Krankenhauseinweisung erfolgt ist
- Wenn chirurgische Maßnahmen durchgeführt wurden
- Im Falle der Schwangerschaft
- Wenn Sie länger als 21 Tage arbeitsunfähig sind
Beachten Sie hier bitte auch den genauen Wortlaut der Anmerkungen in Ihrem Tauglichkeitszeugnis. In diesen Fällen muss die Tauglichkeit neu beurteilt werden, wir versuchen dann mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Wie lange ist das Medical gültig:
Klasse 1Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate wenn der Lizenzinhaber auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Luftverkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate wenn der Lizenzinhaber das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Klasse 2- 60 Monate bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (endet spätestens mit Vollendung des 42. LJ)
- 24 Monate bis zum vollendeten 50. Lebensjahr (endet spätestens mit Vollendung des 51. LJ)
- 12 Monate ab dem Alter von 50+ (!)
- 60 Monate bis zum vollendeten 40. Lebensjahr (endet spätestens mit Vollendung des 42. LJ)
- 24 Monate ab dem Alter von 40+
- Cabin Crew
- 60 Monate
- Bei Untersuchungen bis 45 Kalendertage vor Ablauf einer Tauglichkeit bleibt das Datum (Tag und Monat) auf dem neuen Tauglichkeitszeugnis gleich (nur das Jahr wird erneuert).
- Ist eine Tauglichkeit kürzer als 2 Jahre abgelaufen, entspricht der Umfang einer normalen Verlängerungsuntersuchung, das Datum ist auf den Untersuchungstag zu aktualisieren.
- Ist eine Tauglichkeit länger als 2 Jahre abgelaufen, soll die Beurteilung zusätzlich nach den flugmedizinischen Akten der bisherigen Untersuchungen erfolgen.
- Ist eine Tauglichkeit länger als 5 Jahre abgelaufen, entspricht der Umfang einer Erstuntersuchung.
Welche Einschränkungen (Limitations) sind im Medical möglich?
In das Medical können verschiedene Einschränkungen eingetragen werden wie z.B.
- OSL (Operational safety pilot limitation) – nur mit Sicherheitspilot
- OPL (Operational passenger limitation) – keine Passagiermitnahme
- ORL (Valid only with a safety pilot if passengers are carried and in aircraft with dual controls) - mit Sicherheitspilot wenn Passagiermitnahme nur in Flugzeugen mit Doppelsteuer
- Die drei möglichen Auflagen für Sehhilfen sind wie folgt definiert:
- VDL: Korrektur der Sehschärfe ausschließlich für die Ferne
- VNL: Korrektur der Sehschärfe ausschließlich für die Nähe
- VML: Korrektur der Sehschärfe für:
- die Ferne und die Zwischendistanz oder die Nähe,
- die Ferne und die Zwischendistanz und die Nähe,
- die Zwischendistanz und die Nähe.
- VCL: kein ausreichendes Farberkennungsvermögen
Weitere Limitationen (s. auch Medical Formular) können durch die Lizenzbehörde erfolgen
Tauglichkeitsklasse 2 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung LAPL Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung CC Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung